Wie und Was |
Logopädische Behandlung ist eine Pflichtleistung
der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist als Heilmittel ein Teil
der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Anamnese (Erstgespräch),
die Diagnostik, sowie die Behandlung und Beratung. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Kassen die Kosten für logopädische Therapie in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung in welcher Höhe unsere Leistungen von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden. Da für logopädische Therapien keine Gebührenordnung
existiert, sind wir in der Gestaltung unserer Sätze frei. Wir orientieren
uns jedoch an den Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfestellen,
sowie an der Gebührenordnung der Ärzte und folgen der Empfehlung
unseres Bundesverbandes (»DBL),
der Sätze vorschlägt, die einem Rahmen des 1,8 2,3-fachen
VdAK-Kassensatzes entsprechen. Da unsere Praxis eine Bestellpraxis ist, wird die Zeit für einen
mit Ihnen vereinbarten Termin für Sie freigehalten. Sollten
Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen
mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Von unserer Seite wird garantiert, dass rund um die Uhr ein Anrufbeantworter eingeschaltet ist. Zu einer effektiven Behandlung gehören auch Rücksprachen mit anderen Institutionen. Hierfür bitten wir Sie um die Entbindung der Schweigepflicht gegenüber den behandelnden Ärzten, Schulen, Kindergärten und anderen therapeutischen, sowie medizinischen Einrichtungen. Im Rahmen der Behandlung von Kindern, weisen wir Sie darauf hin, dass die Aufsichtspflicht für Ihr Kind nur für den vereinbarten Terminzeitraum gilt. Sollten Sie die Praxis während der Therapie verlassen, seien Sie bitte vor Ende der Sitzung zurück. So können auch die nachfolgenden Therapien pünktlich begonnen werden. In der Kindertherapie ist die unterstützende Mitarbeit von Ihnen
als Eltern für den Therapieverlauf von entscheidender Bedeutung.
Während einer Therapie kann es somit vorkommen, dass eine Elternberatung
mit beiden Eltern erforderlich ist.
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